Die Kaiserklamm ist eine beeindruckende Schlucht der Brandenberger Ache. Namensgeber dieses eindrucksvollen Naturwunders war der österreichische Kaiser Franz Joseph I. Früher nutzte man die Klamm für die Holztrift. Heute verläuft ein offizieller Wandersteig entlang des wilden Wassers.
Leider ist die Strecke durch die Klamm viel zu kurz, aber in Verbindung mit dem Weg zur Brandalm ergibt sich eine schöne Halbtageswanderung, die natürlich mit einer Einkehr im Kaiserhaus endet.
Kklamm GPXKeine Höhendaten
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| Anfahrt: | Fahrt auf der Inntal-Bundesstraße nach Kramsach, dort vor der Brücke über den Inn Links abbiegen und vorbei am Parkplatz der ehemaligen Schlossbergbahn auf dem schmalen Sträßchen bergauf. An der Abzweigung nach Aschau halten wir uns rechts, fahren abwärts ins Tal und biegen links ab Richtung Kaiserhaus. Ein schmales Sträßchen bringt uns durch das Tal zum (gebührenpflichtigen) Parkplatz des Kaiserhauses. |
| Ausgangspunkt: | Parkplatz beim Kaiserhaus Navi: Brandenberg, Aschau 81 |
| Höhenunterschied: | Aufstieg: 300 Hm Abstieg: 300 Hm |
| Gesamtgehzeit: | ca. 3 Std., 10 km |
| Anforderungen: | Wanderung durch die Klamm auf schmalen Pfaden, danach Rückweg breite Forstwege |
| Karte/Führer: | Kompass 1:50.000 Blatt 28 Vorderes Zillertal |
| Tourenverlauf: | Wir gehen vom Parkplatz ein kurzes Stück zurück und biegen dann rechts ab. Nach 200 m beginnt vor der Brücke der Weg durch die Kaiserklamm. Der Weg durch die Klamm ist eindeutig vorgegeben und folgt auf schmalem Pfad mit Absicherungen der Brandenberger Ache bis zu Trauersteg. Wir überqueren am Trauersteg die Ache und biegen nach der Brücke sofort rechts ab. Der Forstweg leitet uns mit klarer Markierung zunächst an der Ache entlang und führt dann auf dem Schotterweg hinauf zur herrlich liegenden Brandalm. Von der Alm steigt der Weg nachmals ein Stück an, führt dann in vielen Kurven (Markierungen und Wegweiser „Kaiserhaus“ beachten) hinunter ins Tal der Ache. Hier geht es auf (langweiligem) Forstweg zurück zum Parkplatz beim Kaiserhaus, wo eine Einkehr nicht fehlen darf. |